AGB

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Krankentransporte, Krankenfahrten, Fahrten für behinderte und kranke Menschen, für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, und anderen Fahrleistungen (nachfolgend kurz als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Fahrgastes erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers/Fahrgastes den Auftrag gegenüber dem Besteller/Fahrgast vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller/Fahrgast zwecks Ausführung des Vertrages getroffen wurden, sind ausschließlich in dem Vertragstext schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot, Zustandekommen, Dritte

(1) Eine Buchungsanfrage wird bei uns telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder, sofern frei geschaltet, über unser Angebots- und Reservierungsformular auf unserer Homepage durch den Besteller/Fahrgast ausgelöst. Daraufhin erfolgt durch uns in der Regel eine Mitteilung, dass die Buchungsanfrage bei uns eingegangen ist.

(2) Diese Buchungsanfrage, die als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 6 Wochen in Form der Bereitstellung unserer Leistungen gegenüber dem Besteller/Fahrgast annehmen oder wir bestätigen dem Besteller/Fahrgast ausdrücklich die Buchungsanfrage. Vor Fahrtantritt zeichnet der Besteller/Fahrgast einen Fahrauftragsschein oder Fahrtenschein gegen, auf dem mind. Fahrbeginn und Fahrziel registriert werden. Der Fahrauftragsschein/Fahrtenschein dokumentiert noch einmal den Vertragsschluss der Parteien und gibt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder.

(3) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Unteraufträge an Dritte zu erteilen, die ebenfalls zur Beförderung von Dritten berechtigt sind und eine entsprechende Genehmigung besitzen. Die Einschaltung eines Dritten ändert jedoch an dem vorliegenden Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller/Fahrgast nichts, wir bleiben ihr Vertragspartner.

(4) Sobald der Besteller/Fahrgast einen Auftrag an uns erteilt und wie beschrieben ein Vertrag zustande kommt, erklärt er sich mit den vorliegenden AGBs und falls zur Vertragsdurchführung notwendig mit der Weitergabe seiner Daten, d.h. dem Beförderungszweck und weiterer zur Vertragsdurchführung erforderlicher Daten an den Subunternehmer einverstanden.

§ 3 Angaben des Bestellers/Fahrgastes, Abholzeiten, Auswahl der Fahrstrecke, Fahrzeugart, Stornierung

(1) Der Besteller/Fahrgast ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände und ggf. Tiere, zu informieren sowie Fahrtstrecke und Zeitpunkt der Fahrt anzugeben.

(2) Bei Veränderung der Abholzeiten in Folge von Terminverspätungen, Verschiebungen, Ausfälle oder dergleichen, auch wenn der Besteller/Fahrgast hierauf keinen Einfluss hat, hat uns dieser unverzüglich nach Kenntnisnahme von den geschilderten Umständen zu informieren. Erfolgt dies nicht, ist der Besteller verpflichtet, den bei uns eintretenden Schaden auszugleichen. Bei nicht gemeldeten Verzögerungen von mehr als 15 Minuten besteht für uns in jedem Fall keine Beförderungspflicht mehr bzw. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Im Falle einer kilometerabhängigen Fahrpreisberechnung nach unseren gültigen Tarifen (siehe § 4 Abs. 1) wird die Fahrstrecke nach Kundenwunsch, soweit nicht geäußert, grundsätzlich nach der kürzesten Entfernung, im Falle von bestehenden Verkehrsproblemen oder bei Straßen- und Witterungsproblemen nach der schnellsten Erreichbarkeit des Zielortes von uns ausgewählt. Bei einer kilometerunabhängigen Fahrpreisabrechnung, insbesondere bei Sammelfahrten, steht die Wahl der Fahrstrecke in unserem freien Ermessen. Mehrkosten, die auf Grund vom Besteller/Fahrgast gewünschter Leistungsänderungen entstehen, werden von uns zusätzlich berechnet.

(4) Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist uns freigestellt. Der Besteller/Fahrgast hat auf besondere Beförderungswünsche insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse bei der Bestellung (insbesondere Ausstattung des Fahrzeuges, Anzahl der Fahr- bzw. Begleitpersonen etc.) uns ausdrücklich hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, besteht für uns keine Beförderungspflicht bzw. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Der Besteller/Fahrgast kann bei Bestellungen mit einer Vorlauffrist von mehr als 48 Stunden bis zu 36 Stunden vor der Beförderung kostenlos ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten bzw. die Bestellung stornieren. Danach fallen folgende Stornogebühren an: Ab 24 Stunden vor dem bestellten Fahrtantritt 90% des Fahrpreises. Dem Besteller/Fahrgast steht es frei, nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Kostenübernahme

(1) Es gelten unsere Preise nach den zum Zeitpunkt unserer Leistungserbringung gültigen Tarifen, soweit schriftlich nicht zuvor etwas anderes vereinbart worden ist. Die gültigen Tarife senden wir gern zu.

(2) Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe; bei gewerblichen Kunden/Fahrgästen netto, zzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sollten möglicherweise Verkehrswegnutzungsgebühren (Maut, Fähren, Tunnelgebühren, Parkgebühren oder dergleichen) in Folge der gewählten Fahrtroute entstehen, sind diese gesondert von dem Besteller/Fahrgast zu entrichten und sind nicht in den Preisangaben von uns enthalten.

(3) Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen werden die Kosten unserer Leistungen für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen oder von anderen Sozialversicherungsträgern übernommen. Bei der Vorlage einer Kostenübernahme der Krankenkasse oder eines anderen Sozialversicherungsträgers werden wir unsere Leistungen gegenüber diesen direkt abrechnen. Im Falle einer Kostenübernahme muss der Besteller/Fahrgast möglicherweise einen Eigenanteil an uns zahlen. Das ist abhängig von der Befreiung von der Zuzahlungspflicht des Bestellers/Fahrgastes. Sollte keine Kostenübernahme der Krankenkasse oder eines anderen Sozialversicherungsträgers vorgelegt werden, ist der Besteller/Fahrgast verpflichtet, die durch unsere Beauftragung und Erbringung unserer Leistungen entstandenen Kosten uns gegenüber auszugleichen. Eine Zusicherung oder Garantie für eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder eines anderen Sozialversicherungsträgers können wir nicht übernehmen. Gleicht die Krankenkasse/der Sozialversicherungsträger unsere Kosten, die durch den Besteller/Fahrgast veranlasst worden sind, nicht oder nicht vollständig aus, bleibt der Besteller/Fahrgast uns gegenüber zum Ausgleich in jedem Fall verpflichtet.

(4) Soweit keine Kostenübernahme besteht (siehe zuvor unter Abs. 3), erfolgt die Bezahlung unserer Leistungen in bar oder per Rechnung/Vorkasserechnung. Der Besteller/Fahrgast hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnung spätestens 7 Tage nach Erhalt unserer Rechnung auszugleichen.

(5) Im Falle einer Beschädigung oder Verunreinigung unserer Fahrzeuge durch den Besteller/Fahrgast (auch auf Grund gesundheitlicher Probleme), seiner Begleiter oder seiner mitgeführten Sachen behalten wir uns die Geltendmachung der Kosten für die Beseitigung gegenüber dem Besteller/Fahrgast vor.

§ 5 Erfüllungszeit, Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Die Einhaltung unserer Pflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers/Fahrgastes voraus. Diese Verpflichtungen des Bestellers/ Fahrgastes ergeben sich insbesondere aus § 3 Abs.1 und Abs. 2

(2) Verzögerungen von mehr als 45 Minuten teilen wir dem Fahrgast/Besteller unter Angabe von Gründen und unter Benennung der Ankunftszeit unverzüglich mit. Gleiches gilt, wenn der Besteller/Fahrgast die ursprünglich vereinbarte Leistung ändert oder erweitert und dadurch eine Verzögerung eintritt.

(3) Die Ankunftszeiten verlängern sich angemessen, wenn die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (insbesondere unplanmäßiges hohes Verkehrsaufkommen, Unfälle oder Wettereinbrüche), zurück zu führen sind. Entsprechende Verzögerungen teilen wir dem Besteller/Fahrgast unter Angabe von Gründen und unter Benennung einer neuen Ankunftszeit unverzüglich mit, wenn uns der Besteller/Fahrgast seine Kontaktdaten mitgeteilt hat.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Verzug bzw. unsere Schlechterfüllung auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Verzug oder Schlechterfüllung nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und auf das 10-fache des Fahrpreises begrenzt.

(5) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretene Verzug oder Schlechterfüllung auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und auf das 10-fache des Fahrpreises begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den zuvor genannten Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

§ 6 Datenschutz

Wir erheben, speichern, nutzen und verarbeiten nur Daten des Bestellers/Fahrgastes, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung des Vertrages oder zu Abrechnungszwecken unabdingbar erforderlich sind. Wir halten die Regeln des Datenschutzes ein und stehen dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten werden.